Liebe Gäste

Die betriebliche Altersvorsorge sollte wegen der arbeits-, steuer-, bilanz- und versicherungsrechtlichen Anforderungen eine hohe Priorität eingeräumt und strategisch im Unternehmensinteresse gelöst werden.

Basis einer betrieblichen Altersvorsorge ist immer eine durch einen Anwalt für Arbeitsrecht formulierte Versorgungsordnung und keineswegs die Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer Lebensversicherung.

Nur so lassen sich Nachschusspflichten und Haftungsrisiken minimieren!

Des Weiteren lässt sich eine betriebliche Altersvorsorge auch gänzlich ohne Versicherungen gestalten, die aufgrund sehr restriktiver Anlagevorschriften systematisch beim Aufbau von Vermögen versagen.

Für die Fehlbeträge, die sich unter anderem durch die Provisionen der Vermittler bei Versicherungen ergeben, haftet nach §1 Abs. 3 des Betriebsrentengesetzes der Arbeitgeber.

Auch die Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer bergen eklatante Risiken.

Verpfändungen an Geschäftsführer sind oft nachlässig formuliert, so dass Insolvenzverwalter leichtes Spiel bei der Einforderung des vermeintlich geschützten Deckungskapitals haben.

Verlieren Sie nicht länger Zeit und Geld und holen Sie Ihre eigene Bank im Betrieb ans Licht.

Herzliche Grüße

Ihr Nicolai Parplies