Die Optimierung der bAV in einem Unternehmen ist eine interdisziplinäre und komplexe Aufgabe.
Sie umfasst nicht nur arbeitsrechtliche, steuerrechtliche sondern insbesondere auch betriebliche Themengebiete, welche nur durch eine Unternehmensberatung sinnvoll aufeinander abgestimmt werden können.
In der Praxis hingegen lag und liegt der Fokus von Versicherungsverkäufern auf Provisionsmaximierung.
Deren Job ist erfüllt, wenn der Versicherungsvertrag wirksam geworden ist – ob dies auch arbeitsrechtlich, sozialversicherungsrechtlich und insbesondere betriebswirtschaftlich im Interesse des Unternehmers war, ist für den Erhalt der Provision oder Courtage uninteressant.
Unsere Unternehmensberatung berät ausschließlich gegen Honorarentgelte und stellt die betrieblichen Effekte bei der Umsetzung von Versorgungswerken in den Mittelpunkt ihrer Mandate.
Die Beratungsfelder schließen sämtliche Durchführungswege und Lösungen der bAV für alle Mitarbeiter eines Unternehmens ein.