In einem unentgeltlichen Erstgespräch mit Ihnen prüfen wir, ob unsere Unternehmensberatung für eine Mandatierung überhaupt in Frage kommt.
Ausgangspunkt für eine Projektinitiierung ist immer die systematische Bewertung Ihrer bestehenden bAV.
Hierbei sind nicht nur Ihre individuellen Unternehmensziele und arbeitsrechtlichen Anforderungen wichtig, sondern auch die Überprüfung der bestehenden Finanzierungsinstrumente durch versicherungs-mathematische Gutachten notwendig.
Unser Gutachten als Zwischenergebnis dieses Entscheidungsprozesses für den Mandanten ist eine Handlungsempfehlung für die Strukturierung und Ausfinanzierung aller Anwartschaften.
Hierdurch werden Ihnen sämtliche Entscheidungsmöglichkeiten und daraus resultierende Konsequenzen dargelegt.
Motivation für die Mandatierung ist die Beseitigung von Haftungsrisiken und die Ausfinanzierung der Pensionsverpflichtungen.
Wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen, bei dem wir alle weiteren Details und das konkrete Vorgehen für Ihre Unternehmung besprechen können.